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Finanzierung

In Österreich gibt es bislang keine rechtlichen Vereinbarungen zur Finanzierung von elektronischen Kommunikationshilfsmitteln.

Folgende Institutionen bieten ihre Hilfe an*):

Österreich:

Oberösterreich:

Wien:

Kärnten:

Bundesbehindertenanwaltschaft


Seit 01. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket in Kraft

*) Sie benötigen Kostenvoranschläge sowie uU eine Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnungsschein). Formulare für Ansuchen erhalten Sie bei den genannten Stellen.

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