Finanzierung
In Österreich gibt es bislang keine rechtlichen Vereinbarungen zur Finanzierung von elektronischen Kommunikationshilfsmitteln.
Folgende Institutionen bieten ihre Hilfe an*):
Österreich:
Oberösterreich:
- OÖ Gebietskrankenkasse: Heilbehelfe
und Hilfsmittel
Peter Allenguten
Vertragspartner II / Verordnungsgruppe
Tel.: 05-7807 - 10 50 70
Fax.: 05-7807 - 66 10 50 70
peter.allenguten@ooegkk.at
HINWEIS: Kostenvoranschläge bitte mit Verordnungsschein einreichen - Land Oberösterreich - Suche unter: Solidaritätsfonds
- Der
Oberösterreichische Hilfsmittelpool ( POOL für
Pflichtschulen, Kindergärten, Horte)
Wien:
- Fonds Soziales Wien
Die spezifische Förderrichtlinie und den Katalog für sonstige behinderungsbedingte Behelfe finden sie auch auf der Homepage des Fonds Soziales Wien unter: http://www.fsw.at/foerderwesen/foerderrichtlinien.html#spezifische
Kärnten:
- AVS-Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens
Ing. Konrad Bauer
Ambulante ErziehungsHilfe
HILFSMITTELPOOL
Tel.: 0463 – 51 20 35 – 123
Fax.: 0463 – 51 20 35 – 510
k.bauer@avs-sozial.at
(Hilfsmittel für Landes-Pflichtschulen, Kindergärten und Horte – finanziert durch die Sozialabteilung der Kärntner Landesregierung im Rahmen der Behindertenhilfe)
Bundesbehindertenanwaltschaft
Seit 01. Jänner 2006 ist das
Behindertengleichstellungspaket in Kraft
*) Sie benötigen Kostenvoranschläge sowie uU eine
Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnungsschein). Formulare für
Ansuchen erhalten Sie bei den genannten Stellen.

















